Der Begriff „Ergotherapie“ stammt von dem griechischen Wort „ergon“, was übersetzt „Werk, Tat, Schöpfung, Arbeit, Aktivität“ oder „Leistung“ heißt.
Ergotherapie zählt zu den nicht-medizinischen Heilberufen (ebenso wie Physiotherapie oder Logopädie) und wird als Dienstleistung an den Versicherten abgegeben. Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und wird von allen Krankenkassen getragen.
Ergotherapie findet Anwendung zur Therapie von Störung der Motorik, der Sinnesorgane, der kognitiven und psychischen Fähigkeiten bei Menschen jeden Alters. Ziele dabei sind, verloren gegangene bzw. noch nicht vorhandene Funktionen durch entsprechende Behandlungsmaßnahmen positiv zu verbessern, so dass die Betroffenen die größtmögliche Selbstständigkeit und Unabhängigkeit in ihrem Alltags-, Schul- und Berufsleben erreichen können.
Der Behandlungsform „Ergotherapie“ liegt das Konzept zugrunde, dass über alltags- und handlungsorientierte Aktivitäten und Prozesse Kompetenzen wiedererlangt, verbessert oder erhalten werden können. Der Behandlungsplan, die spezielle Zielsetzung, die Auswahl der angewandten Methode und der Therapiemittel wird aufgrund der ärztlichen Verordnung, der Diagnose, der Anamnese und des ergotherapeutischen Befundes individuell erstellt. Die „gesamte Persönlichkeit “ sowie das „eigene Ziel“ des Patienten werden dabei immer mit einbezogen, um so eine ganzheitliche Therapie zu gewährleisten.
Definition der Ergotherapie nach dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.V. DVE 2003
Ergotherapie begleitet, unterstützt und befähigt Menschen, die in ihren alltäglichen Fähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Diesen Menschen soll es ermöglicht werden, für sie bedeutungsvolle Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer Umwelt durchführen zu können.
Ziel der Ergotherapie ist es, Betätigung zu erreichen. Gleichzeitig wird Betätigung als therapeutisches Medium eingesetzt.